Behördenlotse - Umtausch eines ausländischen EU-Führerscheins


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Umtausch eines ausländischen EU-Führerscheins

Umtausch eines in der EU erworbenen Führerscheins (nicht zwingend Kartenführerschein).

Gebühren

31,70

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Nach Antragstellung liegt der deutsche EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zur Abholung bereit.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • gültiger ausländischer EU-Führerschein 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 
  • ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung oder eine des ADAC bei einigen griechischen Führerscheinen

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQ

Muss ich meinen Führerschein umschreiben?

Nein, solange der Führerschein gültig ist, berechtigt er im Rahmen der erteilten Fahrerlaubnisklassen zum Führen entsprechender Fahrzeuge.

zuständige Stellen, Formulare und Links