Behördenlotse - Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen


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Fahrzeug ummelden mit BM-Kennzeichen

Betrifft den Eigentümerwechsel von Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis BM-Kennzeichen zugelassen wurden.

Gebühren

18,60 bis 55,40 (die Grundgebühr von 18,60 erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente sowie bei Umkennzeichnung).

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges ist die Ummeldung unverzüglich erforderlich

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Ummeldung unverzüglich durchgeführt.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung 
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II  
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
  • Bankdaten (Kontonummer und BLZ) 
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Kennzeichenschilder

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist.

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Kann ich auch bei einem Fahrzeug, das bereits zugelassen ist ein Wunschkennzeichen erhalten?

Ja. In diesem Fall legen Sie bitte die bisherigen Kennzeichenschilder bei der Zulassung vor.

Darf ich die Kennzeichenkombination des Vorhalters übernehmen?

Ja, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, muss die Zustimmung des Vorhalters nachgewiesen werden.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [93 KB]