Behördenlotse - Sozialpsychiatrischer Dienst


Sie sind hier: Startseite > Behördenlotse > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Sozialpsychiatrischer Dienst

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät und unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bereich Erwachsenenpsychiatrie, Alterspsychiatrie und Suchterkrankungen außer illegalen Drogen, sowie deren Angehörige. Für die illegalen Drogensuchterkrankungen ist die Drogenhilfe Köln (IBS, Tel. 02271/47640) zuständig.

Besonderheiten

Häufige psychische Erkrankungen sind

• Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis
• manisch-depressive Erkrankungen
• neurotische Störungen wie Angst- und Panikstörungen, Zwangsstörungen u.a.
• Persönlichkeitsstörungen
• Gerontopsychiatrische Störungen wie Demenzen und Altersdepressionen
• Suchterkrankungen
• Burnout, posttraumatische Belastungsstörungen

FAQ

Wem wird geholfen?

Die Beratung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst ist kostenlos. Es ist nicht erforderlich, dass die Betroffenen krankenversichert sind. Der Sozialpsychiatrische Dienst wendet sich daher insbesondere auch an volljährige Bürger/-innen aus dem Rhein-Erft-Kreis, die aus dem Netz der kassenärztlichen Versorgung herausgefallen sind und/oder sich schon längere Zeit nicht mehr in ärztlicher Behandlung befinden.

Der Sozialpsychiatrische Dienst führt selbst keine ärztliche Behandlung durch, sondern zeigt Betroffenen und Angehörigen Wege auf, das in der Region vorhandene psychosoziale Betreuungs- und Behandlungsangebot in Anspruch nehmen zu können.

Ziel der Hilfen

Ziel der Hilfen ist es, den betroffenen Menschen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Hilfen können allerdings nur dann geleistet werden, wenn sie auch freiwillig angenommen werden. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Der Sozialpsychiatrische Dienst unterliegt der Schweigepflicht.

Unterstützung auch für Angehörige

Nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Angehörige, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen können sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, sofern die Betroffene/der Betroffene ihren/seinen Wohnsitz im Rhein-Erft-Kreis hat.

Art der Hilfen

Zu den Arbeitsweisen des Sozialpsychiatrischen Dienstes gehören insbesondere:

• Beratung und Hilfestellung in der Beratungsstelle und
• bedarfsweise auch im Rahmen eines Hausbesuches
• Begleitung bei und vor der Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen
• Diagnostik im Sinne einer medizinischen Abklärung des Einzelfalls durch ärztliche Begutachtung im Rahmen von Amtshilfe, keine privaten Gutachtenaufträge
• Kriseninterventionen vorwiegend im Rahmen von Hausbesuchen, Begleitung bei der Zuführung in eine Therapie
• Nachgehende Hilfen, um den Personen, die aus stationärer psychiatrischer Behandlung entlassen werden, durch individuelle Betreuung, Beratung und Einleitung geeigneter Maßnahmen die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu erleichtern sowie eine erneute Krankenhausaufnahme zu vermeiden
• Unterstützung und ggf. Begleitung bei der Kontaktaufnahme zu Ämtern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen

Kooperation

Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit anderen psychosozialen Fachdiensten, sowohl ambulant als auch stationär, einschließlich der regional zuständigen Fachkliniken in Zülpich, in Düren und in Bonn sowie der Tageskliniken in Bedburg und in Hürth.

Zuständigkeitsregelungen

Sozialpsychiatrischer Dienst, Abteilung 53/3

  • Sekretariat Nordkreis:
    Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Frechen, Kerpen
    Telefon: 02271/83-4313
    Fax: 02271/83-3717
  • Sekretariat Südkreis:
    Brühl, Erftstadt, Hürth, Pulheim, Wesseling
    Telefon: 02271/83-4348
    Fax: 02271/83-2381

zuständige Stellen, Formulare und Links

Links