Schwangerschaftsberatung
D115 spezifische Werte
Gebühren
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Besonderheiten
Die Beratungsstelle für "Hilfen in besonderen Notlagen" des Rhein-Erft-Kreises informiert und berät kostenlos über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Geburt oder Schwangerschaft, Hilfen für Kinder und Familien, wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen vieles mehr.
Die Beratungsstelle vermittelt aber auch finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" gewährt werden.
Zu allen anderen Fragen (z.B. Schwangerschaftskonflikte, -abbruch, Wohnungssuche, Ausbildung) wird an andere spezialisierte Beratungsstellen im Bedarfsfall verwiesen.
Rechtliche Grundlagen
Zuständigkeitsregelungen
- Frau Hartmann
Tel.: 02271/83-4315
Fax: 02271/83-2359 - Frau Trieb
Tel.: 02271/83-4340
Fax: 02271/83-3714 - Frau Stuckmann/Mertes
Tel.: 02271/83-4555
Fax: 02271/83-3714
