Behördenlotse - Schwangerschaftsberatung


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Schwangerschaftsberatung

Frauen und Familien, die in Schwangerschaft und in besonderen Notlagen rund um Geburt, Kinder und Familie (sog. "Frühe Hilfen") Fragen haben oder vor Problemen stehen, sind nicht auf sich allein gestellt.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Termine nach Vereinbarung, auch Hausbesuche möglich.

Besonderheiten

Die Beratungsstelle für "Hilfen in besonderen Notlagen" des Rhein-Erft-Kreises informiert und berät kostenlos über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Geburt oder Schwangerschaft, Hilfen für Kinder und Familien, wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen vieles mehr.

Die Beratungsstelle vermittelt aber auch finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" gewährt werden.

Zu allen anderen Fragen (z.B. Schwangerschaftskonflikte, -abbruch, Wohnungssuche, Ausbildung) wird an andere spezialisierte Beratungsstellen im Bedarfsfall verwiesen.

Rechtliche Grundlagen

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Hartmann
    Tel.: 02271/83-4315
    Fax: 02271/83-2359
  • Frau Trieb
    Tel.: 02271/83-4340
    Fax: 02271/83-3714
  • Frau Stuckmann/Mertes
    Tel.: 02271/83-4555
    Fax: 02271/83-3714

zuständige Stellen, Formulare und Links

Links