Behördenlotse - Schülerspezialverkehr


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Schülerspezialverkehr

Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Schüler/-innen der kreiseigenen Förderschulen (Schwerpunkte: Geistige Entwicklung, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung) einen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Die Beförderung der Schüler/-innen erfolgt durch beauftragte Unternehmen zwischen Wohnort und Schule. Im Einsatz sind u.a. Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer/-innen.

Gebühren

Die Kosten werden vom Rhein-Erft-Kreis übernommen, ein Eigenanteil der Erziehungsberechtigten/Betreuer wird nicht erhoben.

Bei Nichtnutzung des Schülerspezialverkehrs können gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis als Schulträger keine Fahrkosten geltend gemacht werden.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Das für die Route zuständige Unternehmen teilt den Erziehungsberechtigten/Betreuern Fahrzeiten und Haltestellen mit. Durch Neuaufnahme oder Umzug ändert sich gegebenenfalls die Streckenführung und somit die Fahrzeiten anderer Schüler/-innen. Die Aufnahme bzw. Änderung erfolgt innerhalb von 2 Werktagen.

Rechtliche Grundlagen

FAQ

Wem sind Umzüge mitzuteilen?

Umzüge sind so früh wie möglich sowohl der besuchten Förderschule als auch dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in des Rhein-Erft-Kreises bekanntzugeben, damit die Routenplanung entsprechend angepasst wird bzw. ein Routenwechsel (u.U. auch zu einem anderen Unternehmen) veranlasst werden kann.

Unstimmigkeiten/Unklarheiten im Schülerspezialverkehr

Sollten Unstimmigkeiten/Unklarheiten im Schülerspezialverkehr auftreten, wenden Sie sich bitte an die Schule oder den/die Sachbearbeiter/-in des Schulverwaltungsamtes.

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Merx
    Tel.: 02271/83-4045
    Fax: 02271/83-2341
  • Frau Ehrmann
    Tel.: 02271/83-4029
    Fax: 02271/83-2341

zuständige Stellen, Formulare und Links