Schülerspezialverkehr
D115 spezifische Werte
Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Schüler/-innen der kreiseigenen Förderschulen (Schwerpunkte: Geistige Entwicklung, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung) einen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Die Beförderung der Schüler/-innen erfolgt durch beauftragte Unternehmen zwischen Wohnort und Schule. Im Einsatz sind u.a. Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer/-innen.
Gebühren
Die Kosten werden vom Rhein-Erft-Kreis übernommen, ein Eigenanteil der Erziehungsberechtigten/Betreuer wird nicht erhoben.
Bei Nichtnutzung des Schülerspezialverkehrs können gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis als Schulträger keine Fahrkosten geltend gemacht werden.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Rechtliche Grundlagen
FAQ
Wem sind Umzüge mitzuteilen?
Umzüge sind so früh wie möglich sowohl der besuchten Förderschule als auch dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in des Rhein-Erft-Kreises bekanntzugeben, damit die Routenplanung entsprechend angepasst wird bzw. ein Routenwechsel (u.U. auch zu einem anderen Unternehmen) veranlasst werden kann.
Unstimmigkeiten/Unklarheiten im Schülerspezialverkehr
Sollten Unstimmigkeiten/Unklarheiten im Schülerspezialverkehr auftreten, wenden Sie sich bitte an die Schule oder den/die Sachbearbeiter/-in des Schulverwaltungsamtes.
Zuständigkeitsregelungen
-
Frau Merx
Tel.: 02271/83-4045
Fax: 02271/83-2341
- Frau Ehrmann
Tel.: 02271/83-4029
Fax: 02271/83-2341
