Behördenlotse - Saisonkennzeichen beantragen


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Saisonkennzeichen beantragen

Wer sein Fahrzeug nicht das gesamte Jahr über fahren möchte, kann ein Saisonkennzeichen beantragen.

Steuer und Versicherung werden nur für den Zeitraum bezahlt, für den das Fahrzeug zugelassen ist. Der Zeitraum kann frei gewählt werden und wird auf dem Kennzeichenschild eingeprägt.

Gebühren

26,80 (erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente)

Eine Umkennzeichnung auf eine andere Kennzeichenkombination erhöht die Gebühr um 25,60 .

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung 
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I 
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
  • ggf. bisherige(s) Kennzeichenschild/er 
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) mit Saisonzeitraum
  • Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Der Saisonzeitraum beträgt mindesten 2 Monate und maximal 11 Monate.

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Darf das Fahrzeug außerhalb des Saisonzeitraums auf der Straße abgestellt werden?

Nein, außerhalb dieses Zeitraumes darf ein Fahrzeug mit Saisonzulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abgestellt werden.

Ist bei Ummeldung auf Saisonkennzeichen die Übernahme der alten Kennzeichenkombination möglich und somit nur die Prägung neuer Kennzeichen erforderlich?

Ja, soweit die Kombination des Kennzeichens nicht aus zwei Buchstaben und vier Zahlen (BM-XX 2010) besteht.

Kann das Saisonkennzeichen bereits vor dem gewünschten Zeitraum beantragt werden?


Ja

Kann ich für ein Krad mit Saisonzeitraum auch das neue kleinere Kraftradkennzeichen verwenden?

Ja, für Motorräder mit Saisonzeitraum kann auch das neue kleinere Kraftradkennzeichen verwendet werden.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren