Fahrzeugverkauf anzeigen
D115 spezifische Werte
99001011113101
99001011113101
Betrifft den Eigentümerwechsel von Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis zugelassen sind.
Der Verkauf eines Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist hierbei nicht erforderlich.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges ist die Verkaufsanzeige unverzüglich erforderlich.
Unterlagen
- Kopie Kaufvertrag oder Veräußerungsanzeige
Rechtliche Grundlagen
- §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
FAQ
Ist mein Fahrzeug dadurch abgemeldet?
Nein, jedoch wird die Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges durch die Behörde überwacht.
Muss ich weiter Kfz-Steuer bezahlen?
Nein, sofern ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorliegt. Die Verkaufsanzeige wird an das Finanzamt weitergeleitet.zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Vollmacht
für die Zulassung eines Fahrzeuges
Größe: [93 KB] - Veräußerungsanzeige
Dieses Formular können Sie benutzen, um Ihrer Verpflichtung gemäß § 13 FZV (Mitteilung über den Verkauf Ihres Fahrzeuges) nachzukommen.
Größe: [89 KB]
