Behördenlotse - Fahrzeugverkauf anzeigen


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Fahrzeugverkauf anzeigen

Betrifft den Eigentümerwechsel von Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis zugelassen sind.

Der Verkauf eines Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist hierbei nicht erforderlich.  

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges ist die Verkaufsanzeige unverzüglich erforderlich.

Unterlagen

Rechtliche Grundlagen

  • §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Ist mein Fahrzeug dadurch abgemeldet?

Nein, jedoch wird die Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges durch die Behörde überwacht.

Muss ich weiter Kfz-Steuer bezahlen?

Nein, sofern ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorliegt. Die Verkaufsanzeige wird an das Finanzamt weitergeleitet.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [93 KB]
  • Veräußerungsanzeige
    Dieses Formular können Sie benutzen, um Ihrer Verpflichtung gemäß § 13 FZV (Mitteilung über den Verkauf Ihres Fahrzeuges) nachzukommen.
    Größe: [89 KB]