Behördenlotse - Kleiner Waffenschein


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Kleiner Waffenschein

Wer sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- ("Gas") oder Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen "PTB" mit samt Zulassungsnummer in einem Kreis außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich tragen will (= führen) - d.h. zugriffsbereit oder geladen - braucht einen sogenannten "Kleinen Waffenschein".

Gebühren

Für diese umfangreiche Prüfung und die Ausstellung des „Kleinen Waffenscheins“ wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 55 erhoben.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Die Behörde prüft, ob der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Die Bearbeitung dieses Antrags nimmt bis zu 4 Wochen in Anspruch.

Unterlagen

  • Antragsformular

Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).

Besonderheiten

Beim Führen der Waffe ist sowohl der Personalausweis/Pass als auch der „Kleine Waffenschein“ mitzuführen und Polizeibeamten oder zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen auszuhändigen.

Rechtliche Grundlagen

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Hahlweg
    Tel.: 02271/83-3114
    Fax.: 02237/97302–2009
  • Frau Raab
    Tel.: 02271/83-3115
    Fax.: 02237/97302–2009

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren