Kleiner Waffenschein
D115 spezifische Werte
Wer sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- ("Gas") oder Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen "PTB" mit samt Zulassungsnummer in einem Kreis außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich tragen will (= führen) - d.h. zugriffsbereit oder geladen - braucht einen sogenannten "Kleinen Waffenschein".
Gebühren
Für diese umfangreiche Prüfung und die Ausstellung des „Kleinen Waffenscheins“ wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 55 € erhoben.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Die Behörde prüft, ob der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Die Bearbeitung dieses Antrags nimmt bis zu 4 Wochen in Anspruch.
Unterlagen
- Antragsformular
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Besonderheiten
Beim Führen der Waffe ist sowohl der Personalausweis/Pass als auch der „Kleine Waffenschein“ mitzuführen und Polizeibeamten oder zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen auszuhändigen.
Rechtliche Grundlagen
Zuständigkeitsregelungen
- Frau Hahlweg
Tel.: 02271/83-3114
Fax.: 02237/97302–2009 - Frau Raab
Tel.: 02271/83-3115
Fax.: 02237/97302–2009
zuständige Stellen, Formulare und Links
Formulare und Broschüren
- Merkblatt für Inhaber des "Kleinen Waffenscheins"
Größe: [36 KB] - Antrag auf einen kleinen Waffenschein
Größe: [144 KB]
