Katasterauskunft einholen
D115 spezifische Werte
99000416111900
99000416111900
Man erhält Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, sowie topographische und historische Karten in digitaler oder Papierform
Gebühren
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NRW in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühren für Dienstleistungen der Vermessungs- und Katasterämter sind einheitlich für das ganze Land NRW geregelt.
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Auf schriftliche oder persönliche Beantragung wird ein entsprechender Ausdruck versandt oder unmittelbar ausgehändigt.
Unterlagen
Ein Antrag ist erforderlich; Anträge können auch per Fax oder E-Mail über katasteramt(at)rhein-erft-kreis.de gestellt werden.
Besonderheiten
Nahezu alle Angaben des Liegenschaftskatasters liegen heute digital vor. Bei umfangreicheren Recherchen im Katasterarchiv oder komplexen Auswertungen wird der Antrag entgegen genommen und die Arbeitsergebnisse postalisch zugesandt.
