Behördenlotse - Katasterauskunft einholen


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Katasterauskunft einholen

Man erhält  Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, sowie topographische und historische Karten in digitaler oder Papierform

Gebühren

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NRW in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühren für Dienstleistungen der Vermessungs- und Katasterämter sind einheitlich für das ganze Land NRW geregelt.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Auf schriftliche oder persönliche Beantragung wird ein entsprechender Ausdruck versandt oder unmittelbar ausgehändigt.

Unterlagen

Ein Antrag ist erforderlich; Anträge können auch per Fax oder E-Mail über katasteramt(at)rhein-erft-kreis.de gestellt werden.

Besonderheiten

Nahezu alle Angaben des Liegenschaftskatasters liegen heute digital vor. Bei umfangreicheren Recherchen im Katasterarchiv oder komplexen Auswertungen wird der Antrag entgegen genommen und die Arbeitsergebnisse postalisch zugesandt.

zuständige Stellen, Formulare und Links