Behördenlotse - Genehmigung „Besondere Veranstaltungen an Kreisstraßen“


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Genehmigung "Besondere Veranstaltungen an Kreisstraßen"

Für die Sperrung der Kreisstraße aufgrund „Besonderer Veranstaltungen“ ist eine Genehmigung zu beantragen. Die Zustimmung oder Genehmigung ist bei Bedarf kurzfristig erhältlich (zur Vorlage bei der Stadt).

Gebühren

  • Bei Genehmigung aufgrund Gebührensatzung

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Antrag ist mind. 1 Monat vorher zu stellen, wegen Vorlaufzeiten für die Bekanntmachung der Sperrung (durch Antragsteller, Amt 36 oder örtlichem Ordnungsamt)

Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Übersichtsplan
  • Beschreibung z.B. Rennstrecke und Eintragung in den Plan, Durchführungszeitraum

Zuständigkeitsregelungen

  • Herr Bongen
    02271-83/4674
  • Frau van Cleef
    02271-83/4686

zuständige Stellen, Formulare und Links