Behördenlotse - Führerschein beantragen


Sie sind hier: Startseite > Behördenlotse > Anliegen/Dienstleistung
Lesehilfen:lineare Seitendarstellung mehrspaltige Seitendarstellung Schriftgrad erhoehen Schriftgrad verkleinern

Führerschein beantragen

Ein Führerschein wird erstmalig (d.h. ohne Vorbesitz irgendeines Führerscheins) beantragt.

Gebühren

  • 42,60 oder 43,40

Die erhöhte Gebühr wird fällig, falls mit der Ersterteilung die Probezeit beginnt.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Ca. 2 - 4 Wochen nach Eingang des Antrages mit allen erforderlichen Unterlagen kann in der Regel die erforderliche Prüfung beim TÜV durchgeführt werden.

Unterlagen

Besonderheiten

Die persönliche Vorsprache der Antragstellerin/des Antragstellers ist erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQ

Wie alt darf ein Sehtest bei Antragstellung sein?

Maximal 2 Jahre.

Wie lange ist die "Erste-Hilfe-Bescheinigung" gültig?

Ein Leben lang.

Zuständigkeitsregelungen

Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

zuständige Stellen, Formulare und Links