Behördenlotse - Ersatz-Fahrzeugbrief


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Ersatz-Fahrzeugbrief

Die Beantragung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatz-Fahrzeugbrief) kann aus folgenden Gründen erforderlich sein:

  • bei Diebstahl
  • bei Verlust

Gebühren

59,00

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde und Abgabe der Versicherung an Eides Statt erfolgt die Aufbietung des verlorenen Fahrzeugbriefes.

Die Aufbietungsfrist kann bis zu 8 Wochen andauern. Eine vorherige Erstellung der Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II und die Ummeldung des Fahrzeuges sind nicht möglich.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Prüfbericht Hauptuntersuchung
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Wird eine Ersatzzulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter in der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides-Statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides-Statt vorlegen.

Die Ersatzzulassungsbescheinigung wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgehändigt (in der Regel 6 bis 8 Wochen). Eine Umschreibung ist in diesem Zeitraum nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Verlust eines Fahrzeugbriefes/einer Zulassungsbescheinigung Teil II oft eine Einzelfallprüfung erfordert. Hierdurch kann es zu Veränderungen der Verfahrensweise und der Berechnung der Gebühren kommen.

Die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist online und ebenfalls samstags nicht möglich.

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Muss der Diebstahl des/der Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

Ja, weil Diebstahl eine Straftat darstellt, ist es empfohlen eine Anzeige zu erstatten.

Muss auch der Verlust des/der Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden?

Nein, der Verlust kann vom Fahrzeughalter direkt bei der Vorsprache in der Zulassungsbehörde erklärt werden.

Muss ich die erforderliche Versicherung an Eides Statt in der Zulassungsbehörde erklären?

Grundsätzlich ja, es sei denn Sie haben die Versicherung an Eides Statt bei einem Notar erklärt.

zuständige Stellen, Formulare und Links