Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
D115 spezifische Werte
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die 17-jährigen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer behördlich anerkannten Begleitperson fahren.
Gebühren
- 43,40 €
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- ein biometrisches Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 entspricht (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Stunden)
- Nachweise zu den Begleitpersonen (Mindestalter 30 Jahre und mind. seit 5 Jahren Fahrerlaubnisklasse B)
Besonderheiten
Die Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.
Die Begleitperson darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister (KBA) eingetragen haben.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQ
Wie erhalte ich meinen EU-Kartenführerschein wenn ich 18 Jahre werde?
Der EU-Kartenführerschein wird einige Zeit nach der Vollendung des 18. Lebensjahres per Post verschickt.
Wie lange habe ich für den Austausch Zeit?
3 Monate ab Vollendung des 18. Lebensjahres muss der Austausch erfolgt sein. Für diesen Zeitraum gilt die rosafarbene BF 17-Prüfbescheinigung im Inland auch als Nachweis der Fahrberechtigung ohne Begleitung.
Wo kann man die Ausbildung machen?
In jeder zugelassenen Fahrschule in NRW.
Wie lange ist die Probezeit?
2 Jahre ab Erteilung der BF 17-Fahrerlaubnis.
Ist es möglich, weitere Begleitpersonen nachzutragen?
Ja, dies ist möglich. Hierfür fällt eine Gebühr in Höhe von 5,10 € pro Begleitperson an. Die üblichen Nachweise der Begleitpersonen sind bei persönlicher Vorsprache vorzulegen. Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt.
Zuständigkeitsregelungen
- Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis
- Bürgerbüros der Stadtverwaltungen
