Behördenlotse - Beantragung historisches Kennzeichen


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Beantragung historisches Kennzeichen

Ein Oldtimerkennzeichen kann 30 Jahre nach dem Tag der ersten Zulassung des Fahrzeuges beantragt werden.

Gebühren

11,40 bis 45,20 (die Grundgebühr von 11,40 erhöht sich bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente und/oder Umkennzeichnung).

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird das H-Kennzeichen zugeteilt, sofern das Fahrzeug 30 Jahre alt ist.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. bisherige/s Kennzeichenschild/er
  • Oldtimer-Gutachten
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), nur wenn das Fahrzeug vorher ein Saisonkennzeichen hatte

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Eine Kombination aus historischem Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQ

Gilt das Historische Kennzeichen auch für sogenannte Youngtimer?

Nein, denn unter Youngtimer versteht man in der Regel Fahrzeuge, die erst 20 Jahre alt sind. Das Historische Kennzeichen kann jedoch erst beantragt werden, wenn das Fahrzeug bereits 30 Jahre alt ist.

zuständige Stellen, Formulare und Links

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [93 KB]