Behördenlotse - Ausbildungsförderung beantragen


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Ausbildungsförderung beantragen

Für schulische Aus- und Fortbildungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn

  • die Ausbildung förderungsfähig ist,
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
  • der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Jahr, der sogenannte Bewilligungszeitraum. Für jeden Bewilligungszeitraum ist ein neuer Antrag erforderlich.

Sie können zur schnelleren Bearbeitung des Antrags beitragen, indem Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung einreichen und die Antragsformulare vollständig ausfüllen.

Sie können uns vorab, zur Fristwahrung, Ihre Daten online übermitteln. Im Falle der Förderung erhalten Sie BAföG rückwirkend ab dem Monat der fristwahrenden Antragstellung.

Achtung: Dieser formlose Antrag dient nur zur Fristwahrung und ersetzt nicht die umgehende Übersendung der erforderlichen Vordrucke und Unterlagen.

Unterlagen

BAföG muss schriftlich auf den dafür vorgesehenen und vorgeschriebenen Formblättern / Formularen beantragt werden. Diese erhält man auch beim Amt für Ausbildungsförderung oder auf www.rhein-erft-kreis.de/bafoeg

Besonderheiten

Bei einer schulischen Ausbildung ist in den meisten Fällen das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern wohnen.

Eine persönliche Vorsprache zur Beantragung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich. Der Antrag kann beim Amt für Ausbildungsförderung abgegeben werden.

Spezielle Sachbearbeiter/innen:

  • Herr Lambertz
    Buchstabenbereich A-J
    Tel.: 02271/83-4025
  • Frau Scholz
    Buchstabenbereich K-L
    Tel.: 02271/83-2514
  • Frau Robertz
    Buchstabenbereich M-Z
    Tel.: 02271/83-4016

FAQ

Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf www.rhein-erft-kreis.de/bafoeg

Änderungen

Sollten sich in Ihrem Förderungsfall Änderungen ergeben (z.B. Anschrift, Bankverbindung, Familienstand), teilen Sie uns diese in jedem Fall bitte schriftlich mit. Telefonische Mitteilungen können nicht berücksichtigt werden.

zuständige Stellen, Formulare und Links