Aufbruchgenehmigung
D115 spezifische Werte
Für die Verlegung von Leitungen (z.B. Strom), Rohren (z.B. Gas) und TKG-Linien sind Anträge zu stellen. Für Aufbrüche nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) wird eine Aufbruchgenehmigung benötigt.
Gebühren
- Verwaltungsgebühren
Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf
- Mindestens 4 Wochen vorher
Unterlagen
- Formloser Antrag (ist beim Fachamt erhältlich)
- Pläne
Zuständigkeitsregelungen
- Herr Hübner
02271-83/4668 - Herr Bongen
02271-83/4674 - Frau van Cleef
02271-83/4686
