Behördenlotse - Adressänderung im Jagdschein


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Adressänderung im Jagdschein

Die Adressänderung im Jagdschein kann in persönlicher Vorsprache oder postalisch erfolgen.

Bei Vorlage des geänderten Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung und des Jagdscheins wird die Adressänderung sofort vorgenommen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen, Termine, zeitlicher Ablauf

Man kann die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Unterlagen

  • Jagdschein
  • Personalausweis (ersatzweise Meldebestätigung)

Zuständigkeitsregelungen

  • Frau Schlachter
    Tel.: 02271/83-3285
    Fax: 02271/83-2340
  • Frau Vetter
    Tel.: 02271/83-3286
    Fax: 02271/83-2340

zuständige Stellen, Formulare und Links