cck - Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem "Nicht-EU-Land"


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Zulassung eines importierten Gebrauchtfahrzeuges aus einem "Nicht-EU-Land"

Leistung wird erbracht für:

Ein gebrauchtes Fahrzeug, das in einem "Nicht-EU-Land" gekauft wurde und für das gültige ausländische Zulassungsdokumente vorliegen, soll zugelassen werden.

Gebühren

45,20 (erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens)

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
  • Ausländische Fahrzeugdokumente 
    Ausländische Kennzeichenschild/er 
  • Gutachten gem. § 21 StVZO (nicht erforderlich bei Vorlage COC-Dokument)
  • Verzollungsnachweis 
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (nicht erford. bei Gutachten gem. § 21 StVZO) 
  • Bankdaten (Kontonummer und BLZ) 
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • ggf. Vollmacht
  • ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Vorlagepflicht für Hauptuntersuchungsberichte

Der Hauptuntersuchungsbericht ist im Original bei jeder An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges vorzulegen. Die Vorlage ist auch dann erforderlich, wenn in der Zulassungsbescheinigung das Datum der nächsten Untersuchung eingestempelt ist. 

Dies gilt nicht für Neufahrzeuge, die bisher nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden mussten.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Bei Umzug in die Bundesrepublik Deutschland oder nach Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges, welches bisher im Ausland zu gelassen ist, muss die Umschreibung auf ein deutsches Kennzeichen unmittelbar erfolgen. Eine Karenzzeit ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung (Umschreibung) des Fahrzeuges durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?

Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad)

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [0 KB]
zuletzt geändert: 11.11.2011 09:11 Uhr