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Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und mit den Merkzeichen

  • außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)
  • erhebliche Gehbehinderung (G)
  • Blinden (BL)
  • Hilflosen (H)
  • Gehörlosen (Gl)

können beim Versorgungsamt eine Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr erwerben.

Gebühren

Das Beiblatt einschließlich Einjahreswertmarke kostet 60 Euro. Das Beiblatt einschließlich Halbjahreswertmarke kostet 30 Euro. Gilt für die Merkzeichen G, aG, GL; ausgenommen BL. und H.

Vorgegebene Zahlungsformulare erhält man nach entsprechender Antragstellung.

Ausnahmen zur Zahlungspflicht

Befreiungen von der Zahlungspflicht sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe "Rechtliche Grundlagen").

Unterlagen

N/A

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Bei der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhält der/die Antragsteller/-in ein Beiblatt, welches zusammen mit dem Schwerbehindertenausweis dem zuständigen Finanzamt vorgelegt werden muss. Das Finanzamt erteilt dann einen entsprechenden Bescheid.

Rechtliche Grundlagen

Beitragsbefreiung während Inanspruchnahme folgender Leistungen:

  • §§19 ff. SGB II, §28 SGB II
  • §§27-40 SGB XII, §§41-46 SGB XII
  • Leistungen nach dem SGB VIII
  • §27a BVG
  • §27d BVG

FAQs /häufig gestellte Fragen

Merkmale & Merkzeichen:

Die Grundfarbe des Ausweises ist grün; er weist bei den o.g. Personengruppen zusätzlich einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf. In Verbindung mit einem Beiblatt mit einer Wertmarke ermöglicht der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.

Wahlmöglichkeit:

Personengruppen mit dem Merkmal "G" und "GL"

Die o.g. Personengruppen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung führt.

Personengruppen mit dem Merkmal "aG", "H" und "BL"

Diese Personengruppen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung führt.

Ausnahmen zur Zahlungspflicht:

Befreiungen von der Zahlungspflicht sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Strecken können unentgeltlich gefahren werden?

Zum Beiblatt mit Wertmarke erhält der/die Antragsteller/in i.d.R. ein Streckenverzeichnis, welches die Strecken der Deutschen Bahn AG beinhaltet. Kostenfrei sind grundsätzlich folgende Strecken:

Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck, Beiblatt ohne Streckenverzeichnis:

  • Straßenbahnen, O-Busse sowie U-Bahnen im Orts- und Nachbarortslinienverkehr
  • innerhalb von Verkehrsverbünden (VRR, VRS etc.) und Nahverkehrstarifgemeinschaften in der 2. Klasse in Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden dürfen (ausgenommen EC/IC)
  • auf Omnibuslinien im Nahverkehr
  • auf nicht bundesbahneigenen Strecken: Züge in der 2. Klasse

Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck, Beiblatt mit Streckenverzeichnis

  • auf Strecken laut Streckenverzeichnis in der 2. Klasse in IR-, D-, RE-, RB-, SE-Zügen und S-Bahnen
  • auf nicht bundesbahneigenen Strecken: Züge in der 2. Klasse
  • auf bestimmten Buslinien im Nahverkehr

Wissenswertes:

Begleitpersonen fahren bei eingetragenem Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs kostenlos. Dies gilt auch, wenn der/die Berechtigte selbst nicht freifahrtberechtigt ist. Gleiches gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt.

Organisationseinheit

zuletzt geändert: 27.01.2011 15:01 Uhr