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Wechsel der Versicherung

Leistung wird erbracht für:

Für ein zugelassenes Fahrzeug soll der Zulassungsbehörde eine neue Haftpflicht Versicherung mittgeteilt werden.

Gebühren

N/A

Unterlagen

  • keine
  • Übermittlung erfolgt elektronisch von der Versicherung (eVB zur Übermittlung)

Besonderheiten

Die Zulassungsbehörde erfasst alle eingehenden Versicherungswechselmitteilungen. Es findet keine Prüfung statt, ob der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Für Rückfragen hinsichtlich des Versicherungs- oder Vertragsverhältnisses wenden Sie sich bitte daher direkt an die beteiligten Versicherungsgesellschaften.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Die neue Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch bei Eingang der Mitteilung erfasst.

Rechtliche Grundlagen

  • Pflichtversicherungsgesetz (PFlVerG)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wann kann ich meine KfZ-Versicherung wechseln?

Für eine abschließende Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung. In der Regel kann die Kfz-Versicherung nur in einem bestimmten Zeitraum gewechselt werden.

Muss der Versicherungswechsel mitgeteilt werden?

Ja, der Versicherungswechsel wird der Zulassungsbehörde in einem automatisiertem Verfahren von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 07.12.2011 11:12 Uhr