Waffenbesitzkarte für Sportschützen (WBK)
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Als Sportschütze benötigt man für den Erwerb und den Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition eine Waffenbesitzkarte (WBK) und die entsprechende Munitionserwerbsberechtigung.
Gebühren
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem WaffG
- Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Verbandes
- Sachkundenachweis /-Zeugnis
Hinweis: Der Antragsvordruck und alle benötigten Unterlagen müssen im Original übersandt werden. Eine elektronische Antragstellung ist nicht möglich.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Waffenbehörde ob der Antragsteller das erforderliche Mindestalter hat, die persönliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, ein Bedürfnis vorliegt und ein Sachkundenachweis erbracht wurde.
Die Beantragung des Antrags nimmt bis zu 4 Wochen in Anspruch.
Jeder Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition ist per Gesetz von sich aus verpflichtet, der zuständigen Kreispolizeibehörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen unverzüglich nachzuweisen.
Rechtliche Grundlagen
FAQs /häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die WBK erteilt werden kann?
Die WBK kann nur erteilt werden, wenn durch eine Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes ein Bedürfnis nachgewiesen wird.
Das Mindestalter für die Erteilung einer WBK beträgt generell 21 Jahre für großkalibrige Waffen und Munition. Weiterhin müssen Sportschützen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, auf eigene Kosten ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen. Lediglich für kleinkalibrige Waffen und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis zum Kaliber 12 reicht es aus, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Hahlweg
Tel.: 02271/83-3114
Fax: 02237/97302–2009 - Frau Raab
Tel.: 02271/83-3115
Fax: 02237/97302–2009
Organisationseinheit
-
Polizeiverwaltung, 31
Philipp-Schneider-Straße 8-1050171 Kerpen
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02237/97302-2009
Servicezeiten
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch geschlossen
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
Formulare und Broschüren
- Anzeige über den Erwerb einer Schusswaffe
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- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
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- Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
Größe: [0 KB]
