cck - Vollstreckung des Fahrverbotes


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Vollstreckung des Fahrverbotes

Leistung wird erbracht für:

Wurde mit einem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot angeordnet, muss der Führerschein für die in dem Bescheid angegebene Zeit (1-3 Monate) bei der Kreisverwaltung abgegeben werden.

Gebühren

N/A

Unterlagen

  • Bußgeldbescheid
  • Führerschein
  • ggf. Vollmacht mit Personalausweisen

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Der Führerschein ist sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder, bei Gewährung der Viermonatsfrist, innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft abzugeben.

Der Führerschein kann nach Ablauf des Fahrverbotes abgeholt oder auf Wunsch zugesandt werden.

Wurde dem Betroffenen die Viermonats-Frist eingeräumt, so muss der Führerschein innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft bei der anordnenden Behörde eingehen. Anderenfalls ist der Führerschein mit Rechtskraft des Bescheides abzugeben.

Organisationseinheit

  • Ordnungsamt, 32/4
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Verkehrsordnungswidrigkeiten

    • Telefon: 02271/83-3220
    • Telefax: 02271/83-2387
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 22.11.2011 09:11 Uhr