Visum beantragen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
Ausländer (aus Nicht-EU-Staaten) sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig.
Es berechtigt zur Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Gebühren
- 60 Euro
Unterlagen
Besonderheiten
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden.
Zur Beantragung eines Visums, das zu einem Daueraufenthalt (Familiennachzug oder zur Arbeitsaufnahme) berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.
FAQs /häufig gestellte Fragen
Formulare und Broschüren
- Antrag Verpflichtungserklärung
Antrag auf Ausstellung gem. §§ 66 Aufenthaltsgesetz
Größe: [0 KB] - Erklärung des Verpflichtungsgebers
Größe: [0 KB]
- Erklärung des Verpflichtungsgebers (Englisch)
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- Erklärung des Verpflichtungsgebers (Französisch)
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Links
- www.zuwanderung.de
Umfassende Informationen des Bundesinnenminsteriums zum Thema Zuwanderung und Einbürgerung - Auswärtiges Amt
Information zu den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften/Konsulate) - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Umfassende Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu dem Themenkomplex Migration, Asyl, Integration und Rückkehrförderung
