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Versammlung anmelden

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Wer eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug unter freiem Himmel plant, hat dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (Aufruf, Einladung) bei der Kreispolizeibehörde unter Angabe des Versammlungsgegenstandes und des Ortes anzumelden.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

Einreichung der Anmeldung unter zwingender Angabe des

  • Veranstalters
  • des Themas
  • des Ortes
  • der verantwortlichen Person
  • der Dauer und des Einsatzes von Ordnern

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

In der Regel wird umgehend eine schriftliche Anmeldebestätigung versandt, die u. U. mit Auflagen versehen sein kann und erforderlichenfalls die Genehmigung für den Einsatz einer bestimmten Anzahl von Ordnern enthält.

Rechtliche Grundlagen

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Versammlung nicht angemeldet werden?

Bei Veranstaltungen ohne demonstrative kollektive Kundgabe wie Karnevalsumzüge, Volksmärsche, Wandergruppen, Prozessionen etc.

Wann kann eine Versammlung untersagt werden?

Eine Versammlung kann untersagt oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Herr Breuer 
    Tel.: 02271/83-3113
    Fax: 02237/97302–2009
  • Herr Rösgen 
    Tel.: 02271/83-3112
    Fax: 02237/97302–2009

Organisationseinheit

  • Polizeiverwaltung, 31
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Philipp-Schneider-Straße 8-10
    50171 Kerpen

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02237/97302-2009
    • Servicezeiten

      • Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Mittwoch geschlossen

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 03.01.2012 16:01 Uhr