Verkauf von Reitplaketten
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, ist verpflichtet, eine Reitabgabe zu zahlen, die ausschließlich für die Unterhaltung der Reitwege verwendet wird.
Zum Nachweis der gezahlten Abgabe werden Reitkennzeichen vergeben, die mit der jeweiligen Jahresplakette versehen werden.
Gebühren
- Neuanmeldung: 41,50 EUR
(25,00 EUR Reitabgabe
+ 10,00 EUR Verwaltungsgebühr
+ 6,50 EUR Sachkosten) - Folgejahre: 31,20 EUR
(25,00 EUR Reitabgabe
+ 5,00 EUR Verwaltungsgebühr
+ 1,20 EUR Sachkosten) - Reitwegekarte: 3,50 EUR
Unterlagen
Die Reitkennzeichen mit Plaketten und Reitwegenetzkarten können formlos telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Fax beantragt werden.
Wir benötigen lediglich:
- Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
Besonderheiten
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Der Antragsteller erhält ein Kassenzeichen und überweist den jeweiligen Betrag.
Nach Geldeingang werden die Unterlagen versandt.
FAQs /häufig gestellte Fragen
Ist ein formeller Antrag erforderlich?
Nein. Siehe auch "Benötigte Unterlagen".
Wie ist das Verfahren in den Folgejahren?
Nach schriftlicher Aufforderung im Dezember können die Reiter den Betrag für das nächste Jahr bezahlen.
Organisationseinheit
-
Margit Hampel, 70/5
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Landschafts- und Naturschutz
- Telefon: 02271/83-4218
- Telefax: 02271/83-2344
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.00 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
vorher bitte anrufen (Teilzeitstelle)
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Formulare und Broschüren
- Reiten zwischen Rhein und Erft
Übersicht über die Reitsportbetriebe des Rhein-Erft-Kreises.
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Links
- Landschaftsgesetz
- Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen
von 1994 Seite 849
