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Sprengstoff-Bescheinigung Unbedenklichkeit

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den nichtgewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderlich.

Gebühren

Es wird eine Gebühr i.H.v. 51,12 fällig.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular

Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Sobald der Antrag vorliegt, prüft die Behörde, ob der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu 4 Wochen andauern.

Rechtliche Grundlagen

FAQs /häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Altersbegrenzung?

Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt sein und über die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung verfügen. Im Einzelfall kann eine Ausnahme vom Alterserfordernis gem. § 27 Abs. 5 SprengG beantragt werden.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Hahlweg
    Tel.: 02271/83-3114
    Fax: 02237/97302–2009
  • Frau Raab
    Tel.: 02271/83-3115
    Fax: 02237/97302–2009

Organisationseinheit

  • Polizeiverwaltung, 31
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Philipp-Schneider-Straße 8-10
    50171 Kerpen

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02237/97302-2009
    • Servicezeiten

      • Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Mittwoch geschlossen

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 03.01.2012 16:01 Uhr