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Umtausch eines ausländischen Nicht-EU-Führerscheins

Leistung wird erbracht für:

Umtausch eines außerhalb der EU erworbenen Führerscheins (nicht zwingend Kartenführerschein).

Gebühren

35,00  oder 42,60

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • ausländischer Führerschein 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 
  • eine klassifizierte Übersetzung des Führerscheins, d.h. der Umfang der Berechtigung der ausländischen Fahrerlaubnisklassen wird ausdrücklich angegeben (z.B. vom ADAC)
  • ggf. weitere Unterlagen. Dies kann jedoch nur durch die Führerscheinstelle geprüft werden.

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!

Umtausch ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins möglich.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Nach Antragstellung liegt der deutsche EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zur Abholung bereit.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen?

Ja, aber die Berechtigung zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen erlischt nach Ablauf von 6 Monaten.

Ist eine Umschreibung nach Ablauf dieser 6 Monate noch möglich?

Ja, allerdings darf hierfür eine eventuelle Befristung des Führerscheins noch nicht abgelaufen sein.

Ist für den Umtausch eine Prüfung notwendig?

Dies ist von Land zu Land unterschiedlich und muss im Einzelfall durch die Führerscheinstelle geprüft werden.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

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zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr