Umtausch eines ausländischen Nicht-EU-Führerscheins
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Umtausch eines außerhalb der EU erworbenen Führerscheins (nicht zwingend Kartenführerschein).
Gebühren
35,00 € oder 42,60 €
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- ausländischer Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07
- eine klassifizierte Übersetzung des Führerscheins, d.h. der Umfang der Berechtigung der ausländischen Fahrerlaubnisklassen wird ausdrücklich angegeben (z.B. vom ADAC)
- ggf. weitere Unterlagen. Dies kann jedoch nur durch die Führerscheinstelle geprüft werden.
Besonderheiten
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!
Umtausch ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins möglich.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Nach Antragstellung liegt der deutsche EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zur Abholung bereit.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen?
Ja, aber die Berechtigung zum Führen von entsprechenden Fahrzeugen erlischt nach Ablauf von 6 Monaten.
Ist eine Umschreibung nach Ablauf dieser 6 Monate noch möglich?
Ja, allerdings darf hierfür eine eventuelle Befristung des Führerscheins noch nicht abgelaufen sein.
Ist für den Umtausch eine Prüfung notwendig?
Dies ist von Land zu Land unterschiedlich und muss im Einzelfall durch die Führerscheinstelle geprüft werden.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
