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Umtausch eines ausländischen EU-Führerscheins

Leistung wird erbracht für:

Umtausch eines in der EU erworbenen Führerscheins (nicht zwingend Kartenführerschein).

Gebühren

31,70

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • gültiger ausländischer EU-Führerschein 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 
  • ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung oder eine des ADAC bei einigen griechischen Führerscheinen

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Nach Antragstellung liegt der deutsche EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zur Abholung bereit.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen Führerschein umschreiben?

Nein, solange der Führerschein gültig ist, berechtigt er im Rahmen der erteilten Fahrerlaubnisklassen zum Führen entsprechender Fahrzeuge.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

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zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr