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Umtausch eines ausländischen EU-Führerscheins
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Umtausch eines in der EU erworbenen Führerscheins (nicht zwingend Kartenführerschein).
Gebühren
31,70 €
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- gültiger ausländischer EU-Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07
- ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung oder eine des ADAC bei einigen griechischen Führerscheinen
Besonderheiten
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich!
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Nach Antragstellung liegt der deutsche EU-Kartenführerschein nach ca. 3-5 Wochen zur Abholung bereit.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Führerschein umschreiben?
Nein, solange der Führerschein gültig ist, berechtigt er im Rahmen der erteilten Fahrerlaubnisklassen zum Führen entsprechender Fahrzeuge.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Synonyme
EU-Führerschein umschreiben, ausländischen Führerschein umtauschen, Umschreibung, Umtausch, Führerschein, EU-Führerschein, EU-Fahrerlaubnis
zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr
