Trinkwasser
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Nach der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt für die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen zuständig.
Zu den Trinkwasserversorgungsanlagen gehören neben den zentralen Wasserwerken auch Einzel- oder Eigenversorgungsanlagen, mobile Trinkwasserinstallationen auf Jahrmärkten, Kirmessen, Volksfesten etc. und Hausinstallationen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen.
In öffentlichen und gewerblichen Hausinstallationssystemen wird insbesondere der Schwerpunkt auf die zentralen Warmwasserversorgungsanlagen gelegt. Hier besteht die Gefahr der Belastung mit Legionellen.
Die Wasserqualität in den einzelnen Versorgungsgebieten kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder beim Gesundheitsamt erfragt werden. Neu ist auch, dass dem Gesundheitsamt der Betrieb von Regenwasseranlagen (Dachablaufwasseranlagen) angezeigt werden muss, auch rückwirkend.
Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 01.11.2011 in Kraft getreten ist, besteht Untersuchungspflicht auf Legionellen ohne konkrete Aufforderung durch das Gesundheitsamt nach § 14, Abs. 3 in allen öffentlich und gewerblich betriebenen zentralen Warmwasserversorgungsanlagen (Warmwasserbehälter größer als 400 Liter), die Duschen oder andere aerosolbildende Einrichtungen enthalten.
Die Untersuchungen sollen systemisch an mehreren repräsentativen Probenentnahmestellen erfolgen, d.h. mindestens eine jeweils im Vor- und im Rücklauf eines Versorgungssystems (hier müssten gegebenenfalls Probenentnahmestellen nachgerüstet werden).
Weitere Stellen (z.B. Endstrangbereiche) sollten je nach örtlicher Gegebenheit vom Untersuchungsinstitut nach vorheriger Ortsbesichtigung festgelegt werden.
Gebühren
Unterlagen
Fertige Meldeformulare liegen aus diesem Grund daher noch nicht vor!
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
Informationen zur Zuständigkeitsverteilung entnehmen Sie bitte nachfolgenden Links:
Organisationseinheit
-
Gesundheitsamt, 53
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
- Telefon: 02271/83-4310
- Telefax: 02271/83-2359
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Formulare und Broschüren
- Legionellen
Größe: [0 KB]
- Nutzung einer Brauchwasseranlage
Größe: [0 KB]
- Bau und Betrieb von Regenwasseranlagen
Größe: [0 KB]
