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Trinkwasser

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  • Kontaktinformationen siehe unten

Nach der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt für die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen zuständig.

Zu den Trinkwasserversorgungsanlagen gehören neben den zentralen Wasserwerken auch Einzel- oder Eigenversorgungsanlagen, mobile Trinkwasserinstallationen auf Jahrmärkten, Kirmessen, Volksfesten etc. und Hausinstallationen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen.

In öffentlichen und gewerblichen Hausinstallationssystemen wird insbesondere der Schwerpunkt auf die zentralen Warmwasserversorgungsanlagen gelegt. Hier besteht die Gefahr der Belastung mit Legionellen.

Die Wasserqualität in den einzelnen Versorgungsgebieten kann beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen oder beim Gesundheitsamt erfragt werden. Neu ist auch, dass dem Gesundheitsamt der Betrieb von Regenwasseranlagen (Dachablaufwasseranlagen) angezeigt werden muss, auch rückwirkend.

Nach der neuen Trinkwasserverordnung, die am 01.11.2011 in Kraft getreten ist, besteht Untersuchungspflicht auf Legionellen ohne konkrete Aufforderung durch das Gesundheitsamt nach § 14, Abs. 3 in allen öffentlich und gewerblich betriebenen zentralen Warmwasserversorgungsanlagen (Warmwasserbehälter größer als 400 Liter), die Duschen oder andere aerosolbildende Einrichtungen enthalten.

Die Untersuchungen sollen systemisch an mehreren repräsentativen Probenentnahmestellen erfolgen, d.h. mindestens eine jeweils im Vor- und im Rücklauf eines Versorgungssystems (hier müssten gegebenenfalls Probenentnahmestellen nachgerüstet werden).

Weitere Stellen (z.B. Endstrangbereiche) sollten je nach örtlicher Gegebenheit vom Untersuchungsinstitut nach vorheriger Ortsbesichtigung festgelegt werden.

Gebühren

Die Gebühren sind in der kreiseigenen Gebührensatzung festgelegt und objektabhängig.

Unterlagen

Zur Zeit werden auf Bundesebene (Trinkwasserkommission) Ausführungsbestimmungen/Leitlinien zur neuen TVO diskutiert, insbesondere zum Procedere der Legionellenuntersuchungen und zum Meldeprocedere.

Fertige Meldeformulare liegen aus diesem Grund daher noch nicht vor!

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Leitlinien zur Umsetzung der neuen Trinkwasserverordnung vom 01.11.2011 besteht derzeit noch Unklarheit. Insofern können hierzu konkret auch noch keine Aussagen gemacht werden.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

Informationen zur Zuständigkeitsverteilung entnehmen Sie bitte nachfolgenden Links:

Bezirkseinteilung Umwelt- und Seuchenhygiene

Tagesdienste vom 23.04.2012 - 24.05.2012

Organisationseinheit

Formulare und Broschüren

Links

zuletzt geändert: 23.04.2012 13:04 Uhr