Sprengstofferlaubnis
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Die Erlaubnis nach § 27 SprengG berechtigt zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe (in der Regel Schwarzpulver zum Vorderladerschießen, Böllerpulver zum Böllerschießen und/oder Nitrozellulosepulver zum Wiederladen von Patronenhülsen).
Gebühren
Ausstellen der Erlaubnis
- für 25 kg: 153,39 €
- je 5 kg mehr bzw. je 5 kg weniger: 10,23 €
Verlängerung der Erlaubnis
- für 25 kg: 102,26 €
- je 5 kg mehr bzw. je 5 kg weniger: 10,23 €
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG
- Fachkundennachweis (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Vor Antragstellung muss ein Fachkundenachweis (Unbedenklichkeitsbescheinigung) gem. § 34 Absatz 2 der 1. SprengV erworben werden.
Die Bearbeitung des Antrags nimmt bis zu 4 Wochen in Anspruch.
Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.
Rechtliche Grundlagen
FAQs /häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen sind für die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis zu erfüllen?
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Fachkundenachweis
- Bedürfnis
- geeignete Lagerstätte
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Hahlweg
Tel.: 02271/83-3114
Fax: 02237/97302–2009 - Frau Raab
Tel.: 02271/83-3115
Fax: 02237/97302–2009
Organisationseinheit
-
Polizeiverwaltung, 31
Philipp-Schneider-Straße 8-1050171 Kerpen
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02237/97302-2009
Servicezeiten
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch geschlossen
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
Formulare und Broschüren
- Antrag auf Erteilung
einer Erlaubnis zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Größe: [0 KB] - Antrag auf Erteilung der Verlängerung
zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Größe: [0 KB] - Merkblatt
über die Aufbewahrung kleiner Mengen Schwarzpulver und/oder Treibladungspulver (z.B. Nitrozellulosepulver) im privaten Bereich
Größe: [0 KB]
