Sondernutzungserlaubnis
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Für die Nutzung einer Kreisstraße über den „normalen“ Gebrauch hinaus ist eine Sondernutzung zu beantragen. Eine Erlaubnis ist bei Bedarf kurzfristig erhältlich.
Gebühren
- Bei längerer Nutzung: jährliche Gebühr
Unterlagen
- Formloser Antrag
- Zeitraum (von-bis)
- Kartenausschnitt aus dem der Standort hervorgeht
- Bei Schildern: Maße & Zeichnung
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
- Antrag ist sofort vor Nutzung der Straße zu stellen, mind. 1 Woche vorher
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Herr Bongen
02271/83-4674 - Frau van Cleef
02271/83-4686
Organisationseinheit
-
Amt für Straßenbau und Verkehr, 66
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
- Telefon: 02271/83-4666
- Telefax: 02271/83-2329
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Synonyme
Blumenstand aufbauen, Zufahrt beschreiben, Schilder zeigen, Werbung (Werbetafel) anzeigen, Willkommensschilder aufstellen, Wahlplakate aufhängen, Werbebanner zeigen, Blumenstand, Zufahrt, Schilder, Werbung (Werbetafel), Willkommensschilder, Wahlplakate, Werbebanner
zuletzt geändert: 05.08.2010 13:08 Uhr
