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Sondernutzungserlaubnis

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Für die Nutzung einer Kreisstraße über den „normalen“ Gebrauch hinaus ist eine Sondernutzung zu beantragen. Eine Erlaubnis ist bei Bedarf kurzfristig erhältlich.

Gebühren

  • Bei längerer Nutzung: jährliche Gebühr
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren aufgrund der Gebührensatzung fällig.

Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Zeitraum (von-bis)
  • Kartenausschnitt aus dem der Standort hervorgeht
  • Bei Schildern: Maße & Zeichnung

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

  • Antrag ist sofort vor Nutzung der Straße zu stellen, mind. 1 Woche vorher
Vor einer Nutzung der Straße ist ein Antrag zu stellen mit den u.g. benötigten Unterlagen.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Herr Bongen
    02271/83-4674
  • Frau van Cleef
    02271/83-4686

Organisationseinheit

zuletzt geändert: 05.08.2010 13:08 Uhr