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Schwerbehindertenausweis verlängern

Leistung wird erbracht für:

Eine Verlängerung kann nur vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein "Monats- und Jahr-Feld" frei ist. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dazu reicht eine Kopie des Passes.

Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Schwerbehindertenausweis auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung verlängert werden, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten ist.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Original Schwerbehindertenausweis
  • Passbild und abgelaufener Schwerbehindertenausweis, falls kein Feld zur Verlängerung mehr frei ist.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abgelaufen und eine Ausweisverlängerung erwünscht, ist das Originaldokument mit einem kurzen Begleitschreiben an den

  • Rhein-Erft-Kreis
    Der Landrat
    Amt 50/1
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

zu schicken.

FAQs /häufig gestellte Fragen

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, die postalische Zusendung der Unterlagen reicht aus.

Organisationseinheit

zuletzt geändert: 14.09.2010 16:09 Uhr