Schwerbehindertenausweis verlängern
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Eine Verlängerung kann nur vorgenommen werden, wenn auf dem Ausweis mindestens noch ein "Monats- und Jahr-Feld" frei ist. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Dazu reicht eine Kopie des Passes.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Schwerbehindertenausweis auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung verlängert werden, sofern der Gültigkeitszeitraum nicht überschritten ist.
Gebühren
Unterlagen
- Original Schwerbehindertenausweis
- Passbild und abgelaufener Schwerbehindertenausweis, falls kein Feld zur Verlängerung mehr frei ist.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abgelaufen und eine Ausweisverlängerung erwünscht, ist das Originaldokument mit einem kurzen Begleitschreiben an den
- Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt 50/1
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
zu schicken.
FAQs /häufig gestellte Fragen
Organisationseinheit
-
Amt für Familien, Generationen und Soziales, 50/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Schwerbehindertenangelegenheiten
- Telefon: 02271/83-3171
- Telefax: 02271/83-2363
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr - Donnerstag
9.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr - Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch
