Schwangerschaftsberatung
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Frauen und Familien, die in Schwangerschaft und in besonderen Notlagen rund um Geburt, Kinder und Familie (sog. "Frühe Hilfen") Fragen haben oder vor Problemen stehen, sind nicht auf sich allein gestellt.
Gebühren
Unterlagen
Besonderheiten
Die Beratungsstelle für "Hilfen in besonderen Notlagen" des Rhein-Erft-Kreises informiert und berät kostenlos über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Geburt oder Schwangerschaft, Hilfen für Kinder und Familien, wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen vieles mehr.
Die Beratungsstelle vermittelt aber auch finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" gewährt werden.
Zu allen anderen Fragen (z.B. Schwangerschaftskonflikte, -abbruch, Wohnungssuche, Ausbildung) wird an andere spezialisierte Beratungsstellen im Bedarfsfall verwiesen.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Rechtliche Grundlagen
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Hartmann
Tel.: 02271/83-4315
Fax: 02271/83-2359 - Frau Trieb
Tel.: 02271/83-4340
Fax: 02271/83-3714 - Frau Stuckmann/Mertes
Tel.: 02271/83-4555
Fax: 02271/83-3714
Organisationseinheit
-
Gesundheitsamt, 53/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Amts- und sozialärztliche Aufgaben, Beratungsdienste
- Telefon: 02271/83-4532
- Telefax: 02271/83-3717
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
