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Schwangerschaftsberatung

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Frauen und Familien, die in Schwangerschaft und in besonderen Notlagen rund um Geburt, Kinder und Familie (sog. "Frühe Hilfen") Fragen haben oder vor Problemen stehen, sind nicht auf sich allein gestellt.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Unterlagen

N/A

Besonderheiten

Die Beratungsstelle für "Hilfen in besonderen Notlagen" des Rhein-Erft-Kreises informiert und berät kostenlos über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Geburt oder Schwangerschaft, Hilfen für Kinder und Familien, wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, Vorsorgeuntersuchungen vieles mehr.

Die Beratungsstelle vermittelt aber auch finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Notlagen, die von der Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" gewährt werden.

Zu allen anderen Fragen (z.B. Schwangerschaftskonflikte, -abbruch, Wohnungssuche, Ausbildung) wird an andere spezialisierte Beratungsstellen im Bedarfsfall verwiesen.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Termine nach Vereinbarung, auch Hausbesuche möglich.

Rechtliche Grundlagen

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Hartmann
    Tel.: 02271/83-4315
    Fax: 02271/83-2359
  • Frau Trieb
    Tel.: 02271/83-4340
    Fax: 02271/83-3714
  • Frau Stuckmann/Mertes
    Tel.: 02271/83-4555
    Fax: 02271/83-3714

Organisationseinheit

  • Gesundheitsamt, 53/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Amts- und sozialärztliche Aufgaben, Beratungsdienste

    • Telefon: 02271/83-4532
    • Telefax: 02271/83-3717
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Links

zuletzt geändert: 14.01.2011 08:01 Uhr