Schülerspezialverkehr
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Schüler/-innen der kreiseigenen Förderschulen (Schwerpunkte: Geistige Entwicklung, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung) einen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Die Beförderung der Schüler/-innen erfolgt durch beauftragte Unternehmen zwischen Wohnort und Schule. Im Einsatz sind u.a. Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer/-innen.
Gebühren
Die Kosten werden vom Rhein-Erft-Kreis übernommen, ein Eigenanteil der Erziehungsberechtigten/Betreuer wird nicht erhoben.
Bei Nichtnutzung des Schülerspezialverkehrs können gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis als Schulträger keine Fahrkosten geltend gemacht werden.
Unterlagen
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Rechtliche Grundlagen
FAQs /häufig gestellte Fragen
Wem sind Umzüge mitzuteilen?
Umzüge sind so früh wie möglich sowohl der besuchten Förderschule als auch dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in des Rhein-Erft-Kreises bekanntzugeben, damit die Routenplanung entsprechend angepasst wird bzw. ein Routenwechsel (u.U. auch zu einem anderen Unternehmen) veranlasst werden kann.
Unstimmigkeiten/Unklarheiten im Schülerspezialverkehr
Sollten Unstimmigkeiten/Unklarheiten im Schülerspezialverkehr auftreten, wenden Sie sich bitte an die Schule oder den/die Sachbearbeiter/-in des Schulverwaltungsamtes.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
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Frau Merx
Tel.: 02271/83-4045
Fax: 02271/83-2341
- Frau Ehrmann
Tel.: 02271/83-4029
Fax: 02271/83-2341
Organisationseinheit
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Amt für Schule und Bildung, 40/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Schulverwaltung
- Telefon: 02271/83-4020
- Telefax: 02271/83-2341
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
