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Sachkunde zur Hundehaltung

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Als Hundehalter eines "gefährlichen" bzw. eines "großen" Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen.

Gebühren

Die Prüfungsgebühr und das Ausstellen des Sachkundebescheinigung beträgt 30,00 Euro.

Unterlagen

  • Personalausweis

Besonderheiten

Für die "gefährlichen Hunde" benötigt man auch dann einen Sachkundenachweis, wenn der Hund nur geführt (spaziert) wird.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Der Sachkundenachweis kann, je nach Hunderasse

  • bei anerkannten Sachverständigen
  • beim Veterinäramt oder
  • bei autorisierten Tierärzten/-innen

abgelegt werden.

Die Sachkundeprüfung für "gefährliche Hunde" muss beim Veterinäramt durchgeführt werden. 

Bei Hunden bestimmter Rassen kann die Sachkunde bei anerkannten Sachverständigen oder beim Veterinäramt nachgewiesen werden.

Die Sachkundeprüfung für 20/40 Hunde kann bei autorisierten Tierärzten/- innen oder beim Veterinäramt abgelegt werden.

In jedem Fall werden dem Prüfling Fragen zur Beantwortung (siehe unten) vorgelegt. Im Falle des nicht Bestehens kann die Prüfung wiederholt werden.

Die Liste der Tierärzte/- innen und die Fragebögen findet man bei der Tierärztekammer Nordrhein.

Rechtliche Grundlagen

FAQs /häufig gestellte Fragen

Liste der "gefährlichen" Hunde

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen
  • Ein Hund, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall nachgewiesen wurde

Liste "bestimmter" Hunderassen:

Darüber hinaus gilt die Sachkundepflicht für Hunde bestimmter Rassen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastino Espagniol
  • Mastino napolitano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu bzw.
  • Kreuzungen aus diesen Rassen

Definition "großer" Hunde:

Dies sind Hunde, die schwerer als 20 kg und größer als 40 cm sind.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Dr. Busch
    Sprechzeiten für die Sachkundeprüfung:
    dienstags und freitags: 8.30 - 9.30 Uhr
    donnerstags: 14 - 16 Uhr 
    Tel.: 02271/83-3930
    Fax: 02271/83-2340

Organisationseinheit

  • Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 39/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Tierschutz, Tiergesundheit

    • Telefon: 02271/83-3901
    • Telefax: 02271/83-2340
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 13.02.2012 12:02 Uhr