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Rotes Händlerkennzeichen

Leistung wird erbracht für:

Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden auf Antrag zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern für Probe- oder Überführungsfahrten zugeteilt.

Gebühren

97,60 bis 147,60 (die Grundgebühr von 97,60 erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente).

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
  • formloser, schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Bankdaten (Kontonr. und Bankleitzahl) 
  • ggf. Vollmacht
  • Stellplatznachweis (z. B. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis) 
  • Versicherungsnachweis für rotes Dauerkennzeichen

Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine

GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes 
  • Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
  • Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)

Zulassung auf ein Einzelgewerbe

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes

Zulassung auf eine GbR

Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:

  • Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
  • ggf. Gesellschaftervertrag
  • Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
  • Ausweise der Gesellschafter
  • ggf. Vollmacht

Besonderheiten

Die Bearbeitung von Anträgen kann aus organisatorischen Gründen zur Zeit nur in Hürth erfolgen.

Vor Erteilung des roten Dauerkennzeichens ist eine Besichtigung und Abnahme des Firmengeländes erforderlich.

Die Erteilung des roten Dauerkennzeichens erfolgt zunächst befristet.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung einen Termin. Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 4-6 Wochen liegen.

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Darf ich das rote Dauerkennzeichen verleihen?

Nein, das rote Dauerkennzeichen darf ausschließlich von der/dem in der Genehmigungsverfügung genannten Person oder Unternehmen verwendet werden.

Muss ein Fahrtenbuch geführt werden?

Ja, über jede Fahrt müssen fortlaufende Aufzeichnungen geführt werden.

 

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

Für weitere Informationen zum Themenbereich Rote Dauerkennzeichen und Terminabsprachen steht Ihnen

  • Herr Müller
    Tel.: 02271/83-3675

zur Verfügung.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [0 KB]
zuletzt geändert: 08.12.2010 12:12 Uhr