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Reiseschutzimpfung

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Neben den in Deutschland üblichen Schutzimpfungen wie z. B. Diphterie und Tetanus, sind oft zusätzliche Impfungen in südlichen Ländern, auch in Teilen Südeuropas, gegen Hepatitis A und/oder Hepatitis B notwendig.

In tropischen Ländern ist oft eine Impfung gegen Gelbfieber angeraten. Auch eine Impfung gegen Typhus kann notwendig werden, wenn man in ein entsprechendes Gebiet reist.

Impftermine werden grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben.

Gebühren

Die Impfberatung ist kostenlos.

Die Gebühren für die Vornahme der Schutzimpfung bei Erwachsenen liegen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung des Rhein-Erft-Kreises vom 29.10.1998 i.V.m. der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ- vom 12.11.1982, in den zur Zeit geltenden Fassungen, bei folgenden Sätzen:

(Preis Einzelimpfung / Preis Parallelimpfung)

  • Gelbfieber 22,04 €/18,01
  • Hepatitis A 47,62 €/43,59
  • Hepatitis B 48,22 €/44,19
  • Hepatitis A+B 57,14 €/53,11
  • Typhus 24,83 €/20,80

Unterlagen

N/A

Besonderheiten

Aufgrund personeller Engpässe ist eine Reiseimpfberatung derzeit nur in sehr eingeschränktem Umfang möglich.

Das Gleiche gilt für die Durchführung von Impfungen inklusive der Gelbfieberimpfung. Gelbfieberimpfungen sind nur noch kapazitätsabhängig im Einzelfall nach rechtzeitiger Terminierung möglich.

Wir weisen deshalb auch auf die anderen Gelbfieberimpfstellen im Rhein-Erft-Kreis hin.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Die Impfungen müssen i.d.R. mindestens an folgenden Tagen vor Reiseantritt abgeschlossen sein:

  • Gelbfieber: mind. 10 Tage vor Reiseantritt
  • Hepatitis A: notfalls „last minute“
  • Hepatitis B: mind. 8 Wochen vor Reiseantritt
  • Typhus: mind. 2 Wochen vor Reiseantritt

FAQs /häufig gestellte Fragen

In welchen Ländern benötige ich welche Impfungen?

Welche Impfungen für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden, lässt sich etwa beim Robert-Koch-Institut erfahren, das eine ständige Impfkommission unterhält.

Was muss ich zur Impfung mitbringen?

Impfpass. Die Zahlung erfolgt in der Regel bar.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Herr Dr. Kösters
    Tel: 02271/83-4352
  • Frau Cremerius (Terminvergabe)
    Tel: 02271/83-4319

Organisationseinheit

  • Gesundheitsamt, 53/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Amts- und sozialärztliche Aufgaben, Beratungsdienste

    • Telefon: 02271/83-4532
    • Telefax: 02271/83-3717
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

Links

zuletzt geändert: 25.04.2012 09:04 Uhr