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Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte gestattet schwerbehinderten Menschen mit Behinderung das Parken an Stellen, an denen es an sich verboten ist.

Gebühren

N/A

Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder BI) oder
  • Bescheid über Schwerbehinderung

Besonderheiten

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen und blinden Menschen, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In diesen Fällen ist der sie fahrende Kraftfahrzeugführer von der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung befreit.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Die Parkerleichterung hat eine Gültigkeit von max. 2 Jahren.

Ausnahme:

Der Schwerbehindertenausweis läuft eher ab.

Rechtliche Grundlagen

  • § 46 StVO

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wo darf im Falle einer Parkerlaubnis geparkt werden?

  • Mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnete Parkplätze
  • Auf reservierten Parkplätzen für außergewöhnlich gehbehinderte und blinde Menschen
  • Im eingeschränkten Halteverbot
  • Auf öffentlichen, durch Verkehrszeichen ausgewiesenen Anwohnerparkplätzen (bis zu 3 Stunden)
  • In Fußgängerzonen während der Ladezeiten
  • An Parkuhren und Parkscheinautomaten (ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung)
  • Im Verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen, sofern es nicht zu Behinderungen des Verkehrs kommt.

Wann darf die Parkerlaubnis in Anspruch genommen werden?

  • Wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Die Höchstparkdauer beträgt 24 h.

 

Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!

Weitere Informationen finden Sie hier !!

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

Ab 01.01.2011 entscheiden alle kreisangehörigen Stadtverwaltungen in eigener Zuständigkeit.

Organisationseinheit

  • Ordnungsamt, 32/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Servicestelle

    • Telefon: 02271/83-1256 oder -1258
    • Telefax: 02271/83-1252
    • Servicezeiten

      • Montag-Mittwoch
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      • Donnerstag
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      • Freitag
        08.00 Uhr - 12.30 Uhr
      • Samstag
        08.00 Uhr - 11.00 Uhr
zuletzt geändert: 31.01.2012 09:01 Uhr