Parkerleichterung für Schwerbehinderte
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte gestattet schwerbehinderten Menschen mit Behinderung das Parken an Stellen, an denen es an sich verboten ist.
Gebühren
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG oder BI) oder
- Bescheid über Schwerbehinderung
Besonderheiten
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen und blinden Menschen, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. In diesen Fällen ist der sie fahrende Kraftfahrzeugführer von der entsprechenden Vorschrift der Straßenverkehrsordnung befreit.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Die Parkerleichterung hat eine Gültigkeit von max. 2 Jahren.
Ausnahme:
Der Schwerbehindertenausweis läuft eher ab.
Rechtliche Grundlagen
- § 46 StVO
FAQs /häufig gestellte Fragen
Wo darf im Falle einer Parkerlaubnis geparkt werden?
- Mit einem Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnete Parkplätze
- Auf reservierten Parkplätzen für außergewöhnlich gehbehinderte und blinde Menschen
- Im eingeschränkten Halteverbot
- Auf öffentlichen, durch Verkehrszeichen ausgewiesenen Anwohnerparkplätzen (bis zu 3 Stunden)
- In Fußgängerzonen während der Ladezeiten
- An Parkuhren und Parkscheinautomaten (ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung)
- Im Verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen, sofern es nicht zu Behinderungen des Verkehrs kommt.
Wann darf die Parkerlaubnis in Anspruch genommen werden?
- Wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Die Höchstparkdauer beträgt 24 h.
Im Rahmen der Kommunalisierung gehen alle in diesem Kontext stehenden Aufgaben zum 01.01.2011 auf die kreisangehörigen Kommunen über. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre örtliche Stadtverwaltung !!
Weitere Informationen finden Sie hier !!
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
Ab 01.01.2011 entscheiden alle kreisangehörigen Stadtverwaltungen in eigener Zuständigkeit.
Organisationseinheit
-
Ordnungsamt, 32/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Servicestelle
- Telefon: 02271/83-1256 oder -1258
- Telefax: 02271/83-1252
Servicezeiten
-
Montag-Mittwoch
08.00 Uhr - 16.00 Uhr - Donnerstag
08.00 Uhr - 18.00 Uhr - Freitag
08.00 Uhr - 12.30 Uhr - Samstag
08.00 Uhr - 11.00 Uhr
-
Montag-Mittwoch
