Namensänderung beantragen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Für eine Namensänderung muss ein wichtiger Grund, zum Beispiel wenn ein Name lächerlich klingt, vorliegen.
Nur ein "Nichtgefallen" eines Namens reicht als wichtiger Grund nicht aus. Hierfür ist ein formgebundener Antrag zu stellen, der über die örtliche Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (in der Regel im Meldeamt) einzureichen ist. Der Antrag ist ebenfalls bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich.
Gebühren
Unterlagen
Mit dem Antrag müssen folgende, zum Teil kostenpflichtige, Unterlagen mit eingereicht werden:
- aktuelle Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Abstammungsurkunde
- Auszug aus dem Familienbuch- ggf. ein Scheidungsurteil
- aktueller Verdienstnachweis
- aktuelle Meldebescheinigung
Ggf. sind im Einzelfall je nach Sachverhalt weitere Nachweise oder Unterlagen vorzulegen.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Niesen
Tel.: (0 22 71) 83-3266
Organisationseinheit
-
Ordnungsamt, 32/1
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Allgemeine Sicherheit und Ordnung
- Telefon: 02271/83-3210
- Telefax: 02271/83-2371
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
