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Namensänderung beantragen

Leistung wird erbracht für:

Für eine Namensänderung muss ein wichtiger Grund, zum Beispiel wenn ein Name lächerlich klingt, vorliegen.

Nur ein "Nichtgefallen" eines Namens reicht als wichtiger Grund nicht aus. Hierfür ist ein formgebundener Antrag zu stellen, der über die örtliche Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (in der Regel im Meldeamt) einzureichen ist. Der Antrag ist ebenfalls bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erhältlich.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr wird nach dem Zeitaufwand aller am Verfahren beteiligten Behörden berechnet. Sie beträgt bei einer Änderung des Familiennamens bis 1.022,- und bei der Änderung des Vornamens bis 255,- .

Unterlagen

Mit dem Antrag müssen folgende, zum Teil kostenpflichtige, Unterlagen mit eingereicht werden:

  • aktuelle Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Familienbuch- ggf. ein Scheidungsurteil
  • aktueller Verdienstnachweis
  • aktuelle Meldebescheinigung

Ggf. sind im Einzelfall je nach Sachverhalt weitere Nachweise oder Unterlagen vorzulegen.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Der Antrag wird bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt. Die Entscheidung über die Namensänderung erfolgt beim Rhein-Erft-Kreis. Dabei sind keine Fristen zu beachten.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Niesen
    Tel.: (0 22 71) 83-3266

Organisationseinheit

  • Ordnungsamt, 32/1
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    • Telefon: 02271/83-3210
    • Telefax: 02271/83-2371
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

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      Donnerstag

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zuletzt geändert: 14.09.2010 16:09 Uhr