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Fahrzeugverkauf anzeigen
D115 spezifische Werte
99001011113101
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Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Betrifft den Eigentümerwechsel von Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis zugelassen sind.
Der Verkauf eines Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist hierbei nicht erforderlich.
Gebühren
N/A
Unterlagen
- Kopie Kaufvertrag oder Veräußerungsanzeige
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges ist die Verkaufsanzeige unverzüglich erforderlich.
Rechtliche Grundlagen
- §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Ist mein Fahrzeug dadurch abgemeldet?
Nein, jedoch wird die Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges durch die Behörde überwacht.
Muss ich weiter Kfz-Steuer bezahlen?
Nein, sofern ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorliegt. Die Verkaufsanzeige wird an das Finanzamt weitergeleitet.Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Samstag
(Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Friedrich-Ebert-Str. 1150354 Hürth
Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Formulare und Broschüren
- Vollmacht
für die Zulassung eines Fahrzeuges
Größe: [0 KB] - Veräußerungsanzeige
Dieses Formular können Sie benutzen, um Ihrer Verpflichtung gemäß § 13 FZV (Mitteilung über den Verkauf Ihres Fahrzeuges) nachzukommen.
Größe: [0 KB]
Synonyme
Verkauf melden, Verkauf, Veräußerung
zuletzt geändert: 14.09.2010 16:09 Uhr
