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Fahrzeugverkauf anzeigen

Leistung wird erbracht für:

Betrifft den Eigentümerwechsel von Fahrzeugen, die bereits im Rhein-Erft-Kreis zugelassen sind.

Der Verkauf eines Fahrzeuges ist der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Ein persönliches Erscheinen ist hierbei nicht erforderlich.  

Gebühren

N/A

Unterlagen

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges ist die Verkaufsanzeige unverzüglich erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

  • §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Ist mein Fahrzeug dadurch abgemeldet?

Nein, jedoch wird die Abmeldung oder Ummeldung des Fahrzeuges durch die Behörde überwacht.

Muss ich weiter Kfz-Steuer bezahlen?

Nein, sofern ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag vorliegt. Die Verkaufsanzeige wird an das Finanzamt weitergeleitet.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Samstag
        (Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
        08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Straßenverkehrsamt, 36/3
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Friedrich-Ebert-Str. 11
    50354 Hürth

    Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

  • Vollmacht
    für die Zulassung eines Fahrzeuges
    Größe: [0 KB]
  • Veräußerungsanzeige
    Dieses Formular können Sie benutzen, um Ihrer Verpflichtung gemäß § 13 FZV (Mitteilung über den Verkauf Ihres Fahrzeuges) nachzukommen.
    Größe: [0 KB]
zuletzt geändert: 14.09.2010 16:09 Uhr