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LKW-Führerschein erteilen/verlängern

Leistung wird erbracht für:

Der LKW-Führerschein wird erteilt bzw. ein bereits vorhandener LKW-Führerschein muss verlängert werden.

Gebühren

  • 42,60 oder 43,40 (die erhöhte Gebühr wird fällig, falls mit der Erteilung erst die Probezeit beginnt)
  • 49,30 im Falle einer Verlängerung

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) 
  • Name und Anschrift Ihrer Fahrschule (nicht notwendig bei Verlängerung)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung 16 Stunden (nicht notwendig bei Verlängerung)
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)), darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Ärztliches Zeugnis (Anlage 5 Nr. 1 FeV (Musterformular)), darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.

Besonderheiten

Die erstmalige Beantragung kann sowohl im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung als auch bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim erfolgen.

Eine Verlängerung des LKW-Führerscheins kann nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim beantragt werden. Hierbei gelten die gleichen Bestimmungen (d.h., es sind die selben Unterlagen vorzulegen) wie bei der Erteilung dieser Fahrerlaubnisklasse. Die Benennung der Fahrschule und die Vorlage der Erste-Hilfe-Bescheinigung ist jedoch nicht nochmals notwendig.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Ca. 2 - 4 Wochen nach Eingang des Antrages mit allen erforderlichen Unterlagen kann in der Regel die erforderliche Prüfung beim TÜV durchgeführt werden bzw. im Falle der Verlängerung der EU-Kartenführerschein ausgehändigt werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wird auch bei der Verlängerung in jedem Fall ein neuer EU-Kartenführerschein erstellt?

Ja

Ist für den Erwerb bzw. die Verlängerung der Fahrerlaubnis eine spezielle Schulung bzw. Fortbildung erforderlich?

Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis sind die Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu beachten. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die IHK bzw. der Arbeitgeberverband.

Wie lange ist der LKW-Führerschein gültig?

Der ab dem 01.01.1999 nach neuem Recht erworbene LKW-Führerschein (Klasse C, CE) ist grundsätzlich 5 Jahre gültig.

Vor diesem Stichtag erworbene LKW-Führerscheine nach altem Recht (Klasse 2) sind bis zur Vollendung der 50. Lebensjahres gültig.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Führerscheinstelle Rhein-Erft-Kreis
  • Bürgerbüros der Stadtverwaltungen

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
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zuletzt geändert: 26.01.2011 09:01 Uhr