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Liegenschaftskarte

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Die Liegenschaftskarte (Flurkarte NRW) stellt die Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nach Lage, Größe, Nutzung, Form und charakteristischen topographischen Merkmalen dar. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können in beliebig wählbaren Ausschnitten in den Maßstäben 1:500, 1:1000 oder 1:2000 erstellt werden.

Gebühren

Der Auszug ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für einen Standardauszug aus der Liegenschaftskarte
beträgt in der Größe DinA4 bis einschließlich DIN A3 20,00 Euro.

Unterlagen

Für die Antragstellung sind die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück hilfreich, in der Regel reichen aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks und evtl. Eigentümerangaben aus.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Ein Antrag auf Auszug aus der Liegenschaftskarte kann formlos schriftlich (Postweg, Fax, E-Mail) oder persönlich gestellt werden.

FAQs /häufig gestellte Fragen

Auszüge aus der Liegenschaftskarte benötigt man z.B. für einen Bauantrag oder einen Kreditantrag bei einem Geldinstitut.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden analog auf Papier abgegeben. Die Abgabe von digitalen Kartenauszügen erfolgt im Format PDF.

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Herr Meusch 
    Tel.: 02271/83-2605
    Fax: 02271/83-2357

Organisationseinheit

  • Vermessungs- und Katasteramt, 62/12
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Auskunft, Benutzung und Katasterarchiv

    • Telefon: 02271/83-2604
    • Telefax: 02271/83-2357
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 11.01.2011 12:01 Uhr