6064053620000016, 6063053620000004
Lärmbelästigung
D115 spezifische Werte
99001013113100
99001013113100
Immissionen sind u. a. auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen können.
Entstehen die schädlichen Umwelteinwirkungen im privaten Bereich, z.B. durch Elektrogeräte oder beim Grillen, ist die jeweilige Stadt zuständig.
Gebühren
N/A
Unterlagen
N/A
Besonderheiten
Werden die schädlichen Umwelteinwirkungen von gewerblichen Unternehmen verursacht, ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Rhein-Erft-Kreis ist u. a. verantwortlich für
- Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z.B. Windenergieanlagen, Feuerungsanlagen, Umspannwerke, Lackieranlagen, Biogasanlagen, Bitumenmischanlagen u.s.w.
- Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen Bestimmungen
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich
- Durchführung von Lärmmessungen
- Erteilung landesimmissionsschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit
- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zu Baugenehmigungen der Städte
- Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
Organisationseinheit
-
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 70/33
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Immissionsschutz
- Telefon: 02271/83-4711
- Telefax: 02271/83-2348
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Synonyme
Beschwerde (Lärm - Geruch - Erschütterungen), Ruhestörung melden, Geruchsbelästigung (gewerblich), Ausnahmegenehmigung Immisionsschutz beantragen, Lärm, Lärmschutz, Musik, Ruhestörung, Gestank, Stinken, Krach
zuletzt geändert: 21.05.2012 10:05 Uhr
