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Lärmbelästigung

Leistung wird erbracht für:

Immissionen sind u. a. auf den Menschen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen herbeiführen können.

Entstehen die schädlichen Umwelteinwirkungen im privaten Bereich, z.B. durch Elektrogeräte oder beim Grillen, ist die jeweilige Stadt zuständig.

Gebühren

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Unterlagen

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Besonderheiten

Werden die schädlichen Umwelteinwirkungen von gewerblichen Unternehmen verursacht, ist die Kreisverwaltung zuständig. Der Rhein-Erft-Kreis ist u. a. verantwortlich für

  • Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z.B. Windenergieanlagen, Feuerungsanlagen, Umspannwerke, Lackieranlagen, Biogasanlagen, Bitumenmischanlagen u.s.w.
  • Überwachung von Anlagen und Betrieben nach immissionsrechtlichen Bestimmungen
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen im gewerblich-wirtschaftlichen Bereich
  • Durchführung von Lärmmessungen
  • Erteilung landesimmissionsschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen in der Nachtzeit
  • Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zu Baugenehmigungen der Städte
  • Immissionsschutzrechtliche Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

 

Organisationseinheit

  • Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 70/33
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Immissionsschutz

    • Telefon: 02271/83-4711
    • Telefax: 02271/83-2348
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 21.05.2012 10:05 Uhr