Umschreibung eines Fahrzeuges mit deutschem auswärtigen Kennzeichen
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Fahrzeuge, die bisher in einem anderen Zulassungsbezirk (z.B. in Köln, Leverkusen oder Bonn) zugelassen waren/sind und nun in den Rhein-Erft-Kreis umgeschrieben werden sollen.
Gebühren
26,80 € bis 44,20 € (die Grundgebühr von 26,80 € erhöht sich zum Beispiel bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens und/oder bei Ausstellung neuer Fahrzeugdokumente).
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr individuell aus verschiedenen Gebührenpositionen zusammensetzen kann und deshalb nur ein Gebührenrahmen genannt werden kann. Die konkrete Verwaltungsgebühr kann erst bei Vorlage der Fahrzeugdokumente in der Zulassungsstelle festgestellt werden.
Unterlagen
- Personalausweis/Pass i.V.m. Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (im Original)
- bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug zugelassen ist
- Bankdaten (Kontonummer und BLZ)
- ggf. Vollmacht
- ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Benötigte zusätzliche Unterlagen bei Zulassung für Firmen/Gewerbe/Vereine
GmbH, OHG, AG, eingetragene Vereine, usw.
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregister
- Ausweis (oder Kopie) der im Register benannten Person (Geschäftsführer oder Prokurist)
Zulassung auf ein Einzelgewerbe
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
Zulassung auf eine GbR
Neben den sonstigen erforderlichen Unterlagen werden außerdem benötigt:
- Gewerbeanmeldung (nach Muster Anlage 1 zu § 14 GewO) oder alternativ amtlich bestätigter Auszug aus der Betriebekartei der zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung des Betriebsitzes
- ggf. Gesellschaftervertrag
- Einverständniserklärung aller beteiligten Gesellschafter, dass das Fahrzeug auf die GbR zugelassen werden darf und Bestimmung einer verantwortlichen Person
- Ausweise der Gesellschafter
- ggf. Vollmacht
Besonderheiten
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Bei Erwerb eines zugelassenen Fahrzeuges oder Zuzug in den Rhein-Erft-Kreis ist die Ummeldung unverzüglich erforderlich
Bei Vorsprache in der Zulassungsbehörde wird die Zulassung des Fahrzeuges durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad).
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Kraftfahrzeugzulassungen in Bergheim
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Samstag
(Zulassungsstelle Bergheim, nur für Privatkunden)
08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
-
Straßenverkehrsamt, 36/3
Friedrich-Ebert-Str. 1150354 Hürth
Kraftfahrzeugzulassungen in Hürth
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2314 oder 3710
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Formulare und Broschüren
- Vollmacht
für die Zulassung eines Fahrzeuges
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