Kleiner Waffenschein
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Wer sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- ("Gas") oder Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen "PTB" mit samt Zulassungsnummer in einem Kreis außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich tragen will (= führen) - d.h. zugriffsbereit oder geladen - braucht einen sogenannten "Kleinen Waffenschein".
Gebühren
Unterlagen
- Antragsformular
Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).
Besonderheiten
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Die Behörde prüft, ob der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist.
Die Bearbeitung dieses Antrags nimmt bis zu 4 Wochen in Anspruch.
Rechtliche Grundlagen
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
- Frau Hahlweg
Tel.: 02271/83-3114
Fax.: 02237/97302–2009 - Frau Raab
Tel.: 02271/83-3115
Fax.: 02237/97302–2009
Organisationseinheit
-
Polizeiverwaltung, 31
Philipp-Schneider-Straße 8-1050171 Kerpen
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02237/97302-2009
Servicezeiten
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr - Mittwoch geschlossen
- Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
Formulare und Broschüren
- Merkblatt für Inhaber des "Kleinen Waffenscheins"
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- Antrag auf einen kleinen Waffenschein
Größe: [0 KB]
