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Kleiner Waffenschein

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Wer sogenannte Schreckschuss-, Reizstoff- ("Gas") oder Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen "PTB" mit samt Zulassungsnummer in einem Kreis außerhalb seiner Wohnung, seiner Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums bei sich tragen will (= führen) - d.h. zugriffsbereit oder geladen - braucht einen sogenannten "Kleinen Waffenschein".

Gebühren

Für diese umfangreiche Prüfung und die Ausstellung des „Kleinen Waffenscheins“ wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 55 erhoben.

Unterlagen

  • Antragsformular

Hinweis: Der Antragsvordruck muss unterschrieben im Original übersandt werden (keine elektronische Antragstellung möglich).

Besonderheiten

Beim Führen der Waffe ist sowohl der Personalausweis/Pass als auch der „Kleine Waffenschein“ mitzuführen und Polizeibeamten oder zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen auszuhändigen.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Die Behörde prüft, ob der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist.

Die Bearbeitung dieses Antrags nimmt bis zu 4 Wochen in Anspruch.

Rechtliche Grundlagen

Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten

  • Frau Hahlweg
    Tel.: 02271/83-3114
    Fax.: 02237/97302–2009
  • Frau Raab
    Tel.: 02271/83-3115
    Fax.: 02237/97302–2009

Organisationseinheit

  • Polizeiverwaltung, 31
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Philipp-Schneider-Straße 8-10
    50171 Kerpen

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02237/97302-2009
    • Servicezeiten

      • Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • Mittwoch geschlossen

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 03.01.2012 16:01 Uhr