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Katasterauskunft einholen

Leistung wird erbracht für:

Man erhält  Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, sowie topographische und historische Karten in digitaler oder Papierform

Gebühren

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NRW in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühren für Dienstleistungen der Vermessungs- und Katasterämter sind einheitlich für das ganze Land NRW geregelt.

Unterlagen

Ein Antrag ist erforderlich; Anträge können auch per Fax oder E-Mail über katasteramt(at)rhein-erft-kreis.de gestellt werden.

Besonderheiten

Nahezu alle Angaben des Liegenschaftskatasters liegen heute digital vor. Bei umfangreicheren Recherchen im Katasterarchiv oder komplexen Auswertungen wird der Antrag entgegen genommen und die Arbeitsergebnisse postalisch zugesandt.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Auf schriftliche oder persönliche Beantragung wird ein entsprechender Ausdruck versandt oder unmittelbar ausgehändigt.

Organisationseinheit

  • Vermessungs- und Katasteramt, 62/12
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Auskunft, Benutzung und Katasterarchiv

    • Telefon: 02271/83-2604
    • Telefax: 02271/83-2357
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 06.04.2011 15:04 Uhr