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Karteikartenabschrift des Führerscheins beantragen

Leistung wird erbracht für:

Gespeicherte Führerscheindaten werden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

Gebühren

Die Karteikartenabschrift ist kostenfrei.

Unterlagen

Bei einer tel. Beantragung werden u.a. folgende Informationen benötigt:

  • Jetziges Orts- bzw. Kreiskennzeichen
  • Telefon-/ Faxnummer
  • Erstelldatum des Führerscheins (falls bekannt)
  • Anschrift der jetzigen Führerscheinstelle (falls bekannt)

Besonderheiten

Die Karteikartenabschrift kann vor Ort bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises oder telefonisch beantragt werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Wo kann ich die Karteikartenabschrift erhalten?

Bei der Führerscheinstelle, die mir letztmalig einen Führerschein ausgestellt hat.

Wie lange dauert die Ausstellung?

Die Karteikartenabschrift wird sofort versandt.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr