404305362
Karteikartenabschrift des Führerscheins beantragen
D115 spezifische Werte
99001007111106
99001007111106
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Gespeicherte Führerscheindaten werden in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.
Gebühren
Die Karteikartenabschrift ist kostenfrei.
Unterlagen
Bei einer tel. Beantragung werden u.a. folgende Informationen benötigt:
- Jetziges Orts- bzw. Kreiskennzeichen
- Telefon-/ Faxnummer
- Erstelldatum des Führerscheins (falls bekannt)
- Anschrift der jetzigen Führerscheinstelle (falls bekannt)
Besonderheiten
Die Karteikartenabschrift kann vor Ort bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises oder telefonisch beantragt werden.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Wo kann ich die Karteikartenabschrift erhalten?
Bei der Führerscheinstelle, die mir letztmalig einen Führerschein ausgestellt hat.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Karteikartenabschrift wird sofort versandt.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Synonyme
auswärtige Führerscheinstelle, Abschrift der Karteikarte des Führerscheins, Führerschein, Fahrerlaubnis, Erweiterung
zuletzt geändert: 26.01.2011 08:01 Uhr
