Zulassung zur Jägerprüfung - Nachprüfung
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Personen, die die Schießprüfung und/oder den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung nicht bestanden haben, können einmalig an einer Nachprüfung teilnehmen. Die Bewerberin/der Bewerber wird nur in dem Prüfungsteil geprüft, den sie oder er nicht bestanden hat.
- mindestens Bestehen des schriftlichen Teils der Jägerprüfung
Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Personen, die zur Prüfung nicht zugelassen werden, erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, bzw. bei Nichtbestehen einen schriftlichen Bescheid.
Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen eine Online-Terminreservierung zur Verfügung
Gebühren
- Zulassungsgebühr: 30,00 €
- Prüfungsgebühr: 80,00 € je Prüfungsteil
Unterlagen
- Schriftlicher Antrag
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung und/oder einem mündlich-praktischen Teil und findet vor einem fünfköpfigen Prüfungsausschuss statt.
Im mündlich-praktischen Teil werden Fragen aus folgenden Sachgebieten gestellt:
- Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz
- Jagdbetrieb, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Jagdhundewesen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Grundzüge des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung
- Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen
- Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, des Natur- und Landschaftspflegerechts
Die Schießprüfung besteht aus dem Büchsenschießen und aus dem Flintenschießen.
Die Nachprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Nachprüfung ist spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind die o.g. Unterlagen beizufügen.
Der Prüfungstermin wird zusammen mit dem Termin für die Jägerprüfung im Amtsblatt des REK bekannt gemacht.
Ansprechpartner (persönliche) / Zuständigkeiten
Die Jägerprüfung ist in Nordrhein-Westfalen bei der Unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Frau Schlachter
Tel.: 02271/83-3285
Fax: 02271/83-2340 - Frau Vetter
Tel.: 02271/83-3286
Fax: 02271/83-2340
Organisationseinheit
-
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, 39/10
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Verwaltung
- Telefon: 02271/83-3901
- Telefax: 02271/83-2340
Servicezeiten
- Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr - und nach Vereinbarung
- Montag bis Freitag
