404305362
Internationalen Führerschein beantragen
D115 spezifische Werte
99001007111105
99001007111105
Leistung wird erbracht für:
- alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Kontaktinformationen siehe unten
Der internationale Führerschein dient als Übersetzung des nationalen Führerscheins und als Nachweis der entsprechenden Fahrberechtigung im Ausland. Er ist drei Jahre gültig.
Gebühren
- 15,00 €
Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- EU-Kartenführerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
- ggf. Vollmacht, sofern Sie bereits im Besitz des EU-Kartenführscheins sind. Ansonsten ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Besonderheiten
Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich! Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein.
Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen
Nach Vorlage der kompletten Unterlagen wird der internationale Führerschein sofort ausgehändigt.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
FAQs /häufig gestellte Fragen
Ist der internationale Führerschein außerhalb der EU-Staaten Pflicht?
Nein, es ist aber ratsam diesen mitzuführen.
Insbesondere in den USA und Australien vereinfacht er die Abwicklung möglicher behördlicher Vorgänge und das Leihen eines Mietwagens.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung oder beim ADAC.
Organisationseinheit
-
Straßenverkehrsamt, 36/2
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
- Telefon: 02271/83-0
- Telefax: 02271/83-2367
Servicezeiten
- Montag bis Mittwoch, Freitag
07.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Montag bis Mittwoch, Freitag
Synonyme
Auslandsführerschein beantragen, International, Ausland
zuletzt geändert: 15.07.2011 11:07 Uhr
