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Internationalen Führerschein beantragen

Leistung wird erbracht für:

Der internationale Führerschein dient als Übersetzung des nationalen Führerscheins und als Nachweis der entsprechenden Fahrberechtigung im Ausland. Er ist drei Jahre gültig.

Gebühren

  • 15,00

Unterlagen

  • Personalausweis/Pass 
  • EU-Kartenführerschein 
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.07 (Mindestgröße 36 x 45 mm ohne Kopfbedeckung) 
  • ggf. Vollmacht, sofern Sie bereits im Besitz des EU-Kartenführscheins sind. Ansonsten ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Besonderheiten

Beantragung nur bei der Führerscheinstelle des Rhein-Erft-Kreises möglich! Voraussetzung ist der EU-Kartenführerschein.

Durchschn. Bearbeitungszeit/Fristen

Nach Vorlage der kompletten Unterlagen wird der internationale Führerschein sofort ausgehändigt.

Rechtliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

FAQs /häufig gestellte Fragen

Ist der internationale Führerschein außerhalb der EU-Staaten Pflicht?

Nein, es ist aber ratsam diesen mitzuführen.

Insbesondere in den USA und Australien vereinfacht er die Abwicklung möglicher behördlicher Vorgänge und das Leihen eines Mietwagens.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der jeweiligen Auslandsvertretung oder beim ADAC.

Organisationseinheit

  • Straßenverkehrsamt, 36/2
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    • Telefon: 02271/83-0
    • Telefax: 02271/83-2367
    • Servicezeiten

      • Montag bis Mittwoch, Freitag
        07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
      • Donnerstag
        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
        14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zuletzt geändert: 15.07.2011 11:07 Uhr