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Hygieneüberwachung

Leistung wird erbracht für:

  • Kontaktinformationen siehe unten

Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber etc. der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Gebühren

N/A

Unterlagen

N/A

Besonderheiten

Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache. Ferner werden Kontrollen auch im Beschwerdefall durchgeführt.

Rechtliche Grundlagen

Organisationseinheit

  • Gesundheitsamt, 53/4
    Aufgaben/Beschreibung einblenden
    Willy-Brandt-Platz 1
    50126 Bergheim

    Umwelt- und Seuchenhygiene

    • Telefon: 02271/83-4553
    • Telefax: 02271/83-2331
    • Servicezeiten

      Montags bis Freitag

      08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

      Donnerstag

      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Formulare und Broschüren

zuletzt geändert: 21.09.2010 15:09 Uhr