Hygieneüberwachung
D115 spezifische Werte
Leistung wird erbracht für:
- Kontaktinformationen siehe unten
Nach dem Infektionsschutzgesetz unterliegen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber etc. der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Gebühren
N/A
Unterlagen
N/A
Besonderheiten
Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache. Ferner werden Kontrollen auch im Beschwerdefall durchgeführt.
Rechtliche Grundlagen
Organisationseinheit
-
Gesundheitsamt, 53/4
Willy-Brandt-Platz 150126 Bergheim
Umwelt- und Seuchenhygiene
- Telefon: 02271/83-4553
- Telefax: 02271/83-2331
Servicezeiten
Montags bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Formulare und Broschüren
- Musterhygieneplan "Ambulantes Operieren"
erstellt vom Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt
Größe: [0 KB] - Hygiene in Altenheimen
Projektbericht
Größe: [0 KB] - Schimmelpilz-Broschüre
In dieser Broschüre wird versucht, das Thema Schimmelpilze fachlich korrekt und für den Laien verständlich abzuhandeln.
Größe: [0 KB]
Synonyme
Hygienische Beratung, infektionshygienischen Überwachung, Hygieneberatung, Hygienevorschriften
zuletzt geändert: 21.09.2010 15:09 Uhr
